Das e-Rezept


Die Versicherungskarte (VK) muss einmal im Quartal, vor Ausstellung des ersten Rezepts in der Praxis eingelesen werden.


Der:die Arzt:Ärztin muss das Rezept prüfen, digital unterschreiben und an die TI (Telematik Infrastruktur) schicken.

Das kann leider nicht während der Sprechzeit stattfinden.


Nach Beendigung der Sprechstunde kümmert sich ein Arzt/Ärztin um das Signieren der Rezepte


Erst dann kann in der Apotheke das Rezept (mit Hilfe der VK) abgerufen werden!



Bestellungen von Rezepten in der Praxis ohne Arztkontakt:

Abholung in der Apotheke ist direkt nach Verlassen der Praxis noch nicht möglich, sondern erst ca. 1 Stunde nach Sprechstundenende.




Bestellungen (telefonisch oder online):

Ohne vorheriges Einlesen der VK in der Praxis nicht möglich


VK wurde im laufenden Quartal bereits eingelesen: Rezept kann am nächsten Arbeitstag ab 15:30 Uhr in der Apotheke abgeholt werden.


(Stand: 19.02.2024)